Telefon 03834 77 39 970 | Mail sven.krueger@vpe-greifswald.de
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Die Erstellung von Energieausweisen ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt (Teil 5 des §§ 79-88). Das Ziel ist dabei die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes mittels einer Farbskala sichtbar auszuweisen. Damit soll, beispielsweise beim Kauf eines Hauses, ein Vergleich verschiedener Gebäude ermöglicht werden. Um verschiedene Gebäude miteinander vergleichen zu können, sollten die Angaben im Energieausweis möglichst unabhängig vom spezifischen Nutzerverhalten der Bewohner sein. Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen zwei Arten von Energieausweisen:
Der Energieverbrauch eines Gebäudes ist unter anderem stark abhängig von verschiedenen Faktoren.