VPE Greifswald

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Die Erstellung von Energieausweisen ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt (Teil 5 des §§ 79-88). Das Ziel ist dabei die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes mittels einer Farbskala sichtbar auszuweisen. Damit soll, beispielsweise beim Kauf eines Hauses, ein Vergleich verschiedener Gebäude ermöglicht werden. Um verschiedene Gebäude miteinander vergleichen zu können, sollten die Angaben im Energieausweis möglichst unabhängig vom spezifischen Nutzerverhalten der Bewohner sein. Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen zwei Arten von Energieausweisen: 

  • Energiebedarfsausweis -hierbei wird der Energiebedarf des Gebäudes ermittelt
  • Energieverbrauchsausweis – der Energieverbrauch des Gebäudes, vielmehr der Bewohner, wird ermittelt

Wir nehmen von der Erstellung von Energieverbrauchsausweisen Abstand, da diese im Wesentlichen auf den Angaben des Auftraggebers und der bisherigen Energieverbräuche (Nebenkostenabrechnungen) beruhen und daher sehr ungenau sind. 

Der Energieverbrauch eines Gebäudes ist unter anderem stark abhängig von verschiedenen Faktoren.

 
Die Preise für das Ausstellen von Energiebedarfsausweisen können für Wohngebäude stark variieren. Wir machen Ihnen ein Angebot.
Kontaktieren Sie uns gerne.

Ihre Ansprechpartnerin:

Angela Lachermeier
energieberatung@vpe-greifswald.de

 

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